Informationen vom Landessportbund NRW vom 04.04.2022:

Wie bekannt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert.

 

Sowohl die 3G und 2G+ Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

 

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages-Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Für unsere Gastronomie Casa Maria gilt CoronaSCHV § 2 (3): "Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen."